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Anzeige von Sandra

geschrieben am 09.03.2022 von Sandra, weiblich weiblich

Anzeige gegen V.


Am 09. April 2004 erstattete ich schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anzeige gegen V.. Ich habe lange überlegt ob ich es tun soll oder nicht und entschied mich dann dafür. Ich hatte sehr viele Ängste weil mein Patenkind in das Nachbarhaus zog, dies war der Hinweis für mich das ich nicht länger schweigen darf und kann.

Ich machte in dem Schreiben Angaben zu meiner Person, zu dem anderen Kind von damals und dem Täter und fügte ein Schreiben hinzu mit den Taten das ich für die Therapie mal aufgeschrieben hatte.

Am 17.05.2004 wurde das andere Kind von damals vernommen. Es machte eine Aussage wofür ich unendlich dankbar bin.

Ich selbst bekam einen Termin zur Aussage für den 28.05.2004, der aber verschoben wurde und somit am 17.06.2004 stattfand. Meine schriftlichen Angaben mussten noch konkretisiert werden.

Wie auch bei der erste Anzeige gegen M. wurde ich belehrt und auf ein Zeugnisverweigerunsrecht hingewiesen, aber ich wollte natürlich aussagen.

Ich wurde gefragt ob meine schriftlichen Angaben der Wahrheit entsprechen und ob ich noch etwas hinzufügen möchte.

Da erzählte ich noch von einem Arbeitsunfall von V. bei dem er sich Daumen und Zeigefinger verletzte, der Daumen war etwa zur Hälfte abgetrennt und er hatte sehr lange ein Gestell um ihn zu verlängern. Der Missbrauch war auf jeden Fall schon davor.

Was ich gut fand ist, das ich gefragt wurde wie es mir geht und ob ich in ärztlicher Betreuung bin.

Es ging dann um den Tatzeitraum und ich wurde gefragt wann ich zur Schule kam und wo und wann ich bei meinen Großeltern war wo auch V. wohnte. Danach ging es dann um die Taten. Als ich gefragt wurde ob ich mich erinnere, ob ich schon Schambehaarung hatte und ich daraufhin Nein sagte fing ich stark zu weinen an weil mir in diesem Moment so extrem deutlich wurde wie klein ich war. Die Vernehmung wurde zu diesem Zeitpunkt unterbrochen und die Kommissarin sagte das ich den Rest schriftlich machen kann.

Es war bisher nur eine Tathandlung beschrieben, weitere fehlten noch wofür mir ein Frage Katalog zugesandt wurde und ich beantworte die Fragen schriftlich. Ich wurde gefragt an welchen Örtlichkeiten die Taten geschehen waren und was er genau tat, wo er seinen Penis an mir rieb wie er mich dabei festgehalten hatte und ob er dabei angezogen war oder nicht. Außerdem noch ob er zum Samenerguss kam und ob er vaginal oder anal mit dem Finger eingedrungen ist. Sie wollten noch wissen wie er dabei vorgegangen ist, ob er was gesagt hat und ob ich etwas sagte. Außerdem sollte ich noch weitere Tathandlungen näher beschreiben die an bestimmen Örtlichkeiten stattgefunden haben.

Folgende Tathandlungen waren danach konkretisiert:

Mein Onkel V. hatte

mich an der Scheide berührt und ist mit seinem Finger in meine Scheide eingedrungen.

Hob mich hoch um seinen erblößten Penis an meinem Intimbereich zu reiben.

Nahm meine Hand, drückte sie an seinen Penis und bewegte sie bis zum Samenerguss hin und her.

Weiterhin meine Vermutung das er mich anal vergewaltigte wofür ich allerdings keine konkreten Erinnerungen habe sondern ein Bild wie ich mir als Kind vor Schmerzen den Po festhalte.


Die Tathandlungen sind vielfach und an unterschiedlichen Örtlichkeiten vorgekommen, die Vorgehensweise war immer die gleiche. Zu der Tatzeit wurde 1986 als erste konkrete Tathandlung festgelegt weil ich mit 8 Jahren einen Fahrradunfall hatte und ich genau wusste das es davor schon war. Aber es kann dann dennoch erst das Jahr des Unfalls konkretisiert werden.

Nach meiner Aussage wurde meine Tante D. vorgeladen. Sie sollte am 02.08.04 eine Aussage machen. Am 29.07.04 schrieb sie einen Brief an die Kriminalinspektion das sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen möchte und das die Kriminalpolizei dies zur Kenntnis nehmen solle und von künftigen Befragungen absehen soll. Ihr Mann arbeitet selbst bei der Kriminalpolizei und ich gehe stark davon aus, das er ihr das Schreiben so empfohlen hatte.

Dazu muss ich sagen, dass ich zu dem Zeitpunkt zu D. noch Kontakt hatte, als einzige von meinen Tanten, als ich viel später Akteneinsicht bekam war ich sehr schockiert und verletzt über ihren Brief und hatte seit dem auch zur ihr keinen Kontakt mehr.

Am 18.08.04 wurde meine Mutter vorgeladen und sie machte eine Aussage wie auch zuvor im Verfahren gegen M. Meine Mutter erzählte in der Aussage auch von einem Tathergang der sich etwa 1980 zugetragen haben soll, damals soll V. in einem Nachbarhaus und dem Boden gelegen haben und onaniert haben, als die Mutter des Kindes das wohl dabei anwesend war, meine Großmutter darauf angesprochen hatte, wurde von meiner Großmutter nur gesagt: „Mein V. macht so etwas nicht“.

V. wurde zum 15.10.04 vorgeladen und sollte als Beschuldigter vernommen werden. Am 14.10.04 teilte er telefonisch mit das er den Termin nicht wahrnehmen könne weil er die nächsten zwei Wochen in München sei. Auf die Frage ob er sich generell zu der Sache äußern möchte, gab er an, dass er sich hierüber noch keine Gedanken gemacht hätte. Es wurde vereinbart das er sich nach seinem Urlaub wieder meldet und dann ein neuer Vernehmungstermin vereinbart wird.

Da er sich bis zum 04.11.04 nicht gemeldet hatte rief die Kommissarin bei ihm zu Hause an und sprach mit meinem Opa F., V. sei nicht zu Hause und es wurde vereinbart das er ihn über den Anruf informiert und ausrichtet das er umgehend zurück rufen soll. Er wurde mehrmals aufgefordert sich mit der Kripo in Verbindung zu setzen was er nicht tat.

Danach wurde von der Staatsanwaltschaft veranlasst das meine Großeltern (seine Eltern) und sein Bruder vernommen werden soll.

Mein Opa F. wurde für den 14.12.04 vorgeladen, zu diesem Termin ist er nicht erschienen. Daraufhin wurde versucht ihn telefonisch zu erreichen, meine Oma H. ging ans Telefon und gab an keine Post erhalten zu haben. Da F. schlief sollte die Kommissarin später noch mal anrufen was sie auch tat.

F. bestätigte die Angaben das er keine Vorladung erhalten hätte und frage worum es überhaupt gehen würde. Er wurde informiert, dass ein Strafverfahren gegen V. läuft und nach Belehrung gab F. an das er sehr krank sei und nicht zur Vernehmung erscheinen könne. Auf meine Oma H. angesprochen meinte er das auch sie nicht in der Lage sei zur Polizei zu kommen.

Danach wurde mein anderer Onkel P. angerufen und der Grund des Anrufs erklärt. Auch er hat nach der Belehrung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Am 16.12.04 meldete sich V. bei der Kripo, nach einem längeren Gespräch entschied er sich zur Polizei zu kommen, allerdings erst nach Weihnachten weil er da Urlaub hätte.

Am 29.12.2004 kam V. zu seiner Vernehmung. Nach seiner Belehrung wurde ihm 10 Minuten Bedenkzeit eingeräumt, dann wollte er Angaben zur Sache machen und sein erster Satz war:

„Ich gebe es zu. Ja. Das war so. Warum ich das gemacht habe, weiß ich nicht“

Es ging dann zuerst um die Taten an dem anderen Kind, er schätzte das die Tathandlungen begannen als er selbst 13 oder 14 Jahre alt war. Und auf die Frage wie oft die Taten vorkamen sagte er, immer wenn er da war. Er wurde auch gefragt ob er schwul und pädophil veranlagt sei, beides beantwortete er mit nein.

Danach ging es um die Taten an mir, er sagte das ich ihn mit der Hand befriedigt hätte und er nicht weiß wie es dazu gekommen ist. Auf die Frage hin ob ich das von mir aus gemacht hätte sagte er das er mich gestreichelt hätte und mir gesagt hätte das ich ihn befriedigen soll. Er sagte aus das er mich an den Beinen und der Scheide, auch unter der Kleidung, gestreichelt hätte und er mir dazu die Hose runterzog. Außerdem sagte er das er mich auch oral berührt hätte an der Scheide woran ich mich nicht erinnern kann, das hatte mich sehr geschockt...

Er stritt ab mit dem Finger in meine Scheide eingedrungen zu sein sagte aber das es sein kann das er mit seinem Penis an meiner Scheide war. Er hätte mich gestreichelt und sich dabei selbst befriedigt und wenn ich ihn befriedigen sollte hat er mir gezeigt das ich seinen Penis in die Hand nehmen soll und ihn bis zum Samenerguss massieren sollte.

Er wurde auch gefragt ob er mit dem Penis in meine Scheide eingedrungen ist was er verneinte, auf die Frage hin was ihn davon abgehalten hatte sagte er, „Ich wollte es nicht. Es ist auch nicht gegangen“.

Er wurde dann gefragt woher er wissen will das es beim Eindringen weh tut wenn er es nicht versucht hatte und ob es nicht sein kann, dass er es versucht hatte und es nicht ging weil meine Scheide zu eng war.

Daraufhin sagte er „Nein. Mir hat es weh getan. Ich hab es nur einmal gemacht. Ja. Einmal hab ich es probiert.“

Danach ging es noch um die Tatörtlichkeiten und er sagte das es nur im Wohn- und Schlafzimmer passierte was aber definitiv nicht stimmte, denn er machte es auch in dem „Anbau vom Haus“, im Garten und auf einem Hochstand zu dem er mit mir in seinem Auto fuhr (also muss es nach 1992 gewesen sein, weil er seinen Führerschein erst da machte, so lange ging es!!!) Danach wurde er gefragt wie ich mich verhalten hätte und ob er mir was versprochen hatte oder mich gezwungen hätte, daraufhin sagte er, das er glaubt das ich das von mir aus getan hätte und er mich nicht gezwungen oder geschlagen hätte, er sagte mach das so und ich hätte es getan. Ich hätte auch nicht geweint.

Auf die Bitte hin es einzuordnen wann es mit mir begonnen hatte sagte er das es wohl die gleiche Zeit wie bei dem anderen Kind war, aber das es mit dem anderen Kind angefangen hätte, und es mit mir wohl mit 14 oder 15 angefangen hatte. (Damals war ich dann also 6 oder 7)

Das andere Kind von damals konnte sich daran erinnern das V. uns auch mal gemeinsam missbrauchte, das stritt er aber ab.

Als er am Ende gefragt wurde ob er noch etwas hinzufügen möchte kam:

„Aus heutiger Sicht ist es scheiße was ich gemacht habe“.

Als ich das alles am 29.06.2005 las war ich zum Teil „erleichtert“ weil er es gestanden hatte, aber ich war auch sehr zerstört was du in meinen Gedanken lesen kannst, denn es standen da Dinge drin an die ich mich nicht erinnern kann und es schockierte mich wie er alles sagte. Also das ich nicht geweint hätte, es quasi freiwillig getan hätte usw. Schon hart das schwarz auf weiß zu lesen...

Mich schockte die Aussage von V. sehr, die Reaktionen meiner Großeltern, meines anderen Onkels und meiner Tante D. Alles war sehr schlimm für mich.

Danach wurde eine DNA Identifizierung angeregt und die Akte der Staatsanwaltschaft übergeben.

Am 14.07.2005 war die Anklageschrift fertig.

V. wurde angeklagt zwischen Sommer 1986 und dem 01.01.1991 in 11 Fällen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Leider waren nur die Taten an mir angeklagt, da die Taten an dem anderen Kind von damals verjährt waren.

Mich hatte die Anklageschrift sehr aufgeregt woraufhin ich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft schrieb und meiner Wut und meinem Unmut Platz und Raum gab, doch es nützte nichts, sie blieben bei den 11 Taten und reagierten nicht auf mein Schreiben.

Was mich daran so aufregte? Es waren nur 11 verschiedene Tatorte oder Tathandlungen angeklagt, das die Taten allerdings MEHRFACH auf diese Art oder bei den Tatorten geschahen wurde völlig außer Acht gelassen.

Urteil


Verurteilt zu
3000 Euro Schmerzensgeld
1,5 Jahre Haft zu Bewährung
Bewährungszeit 3 Jahre.

V.s Garten grenzt an einen Kindergarten, er ist Beisitzer im örtlichen Fußballverein und spielt bei den Alten Herren, ist beim Kinderfasching seit Jahren zum Dienst eingeteilt und alle schauen weg.

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Was muss noch passieren?

© by Sandra

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