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Rechtliches

Du findest hier einige Informationen zur Täteranzeige, dem Opfer Entschädigungs Gesetz (OEG), den Verjährungsfristen und dem Strafrecht.

Eine Anzeige ist keine leichte Sache und die behördlichen Vorgänge brauchen ihre Zeit. Das ist eine Zeit, die für Betroffene oft besonders schwer ist. Aber wenn Du mal den Schritt gegangen bist, sind die Ermittlungen in Gang gesetzt und die Polizei steigt in die Ermittlungsarbeit ein. Ggf. musst Du Deine Anzeige ergänzen oder bekommst Schreiben von der Gegenseite, dem Anwalt des/der Täter/in. Das kann unter Umständen heftige Trigger bedeuten; sorge dafür, dass Du die Schreiben nicht alleine liest und versuche, Lügen oder Falschaussagen vom Täter und vor allem die Nachfragen der Behörden nicht persönlich zu nehmen. DU weißt, was passierte, und das kann kein Mensch der Welt ändern.

Es ist wichtig, die Taten und Tatzeiträume zu berichten und mögliche Zeugen zu benennen.

Man hat viel bessere Chancen auf OEG-Leistungen, wenn man den/die Täter/in angezeigt hat. Es ist nicht notwendig, dass der Täter auch verurteilt wurde, sondern vor allem, dass der Täter aktenkundig wurde. Leider werden immer wieder Verfahren abgelehnt, wenn keine Täteranzeige erfolgte.