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Umgang mit missbrauchten Kindern

Kinder und Jugendliche wollen, dass der sexuelle Missbrauch aufhört. Sie wollen nicht ihre Familie verlieren! Droht der „Verlust“ der Familie und gibt es kein akzeptables „Ersatzangebot“, kann der sexuelle Missbrauch als „kleineres Übel“ in Kauf genommen und weiter erduldet werden.

Handeln Sie niemals voreilig, wenn Sie lediglich nur den nächsten Schritt kennen, aber alle weiteren Konsequenzen für das Kind oder den Jugendlichen und seine Familie Ihnen nicht bekannt sind oder bekannt sein können.

Haben Sie direkte und konkrete Hinweise von einem Kind oder Jugendlichen erhalten, dass sexueller Missbrauch vorliegen könnte, sollten Sie auf den Ihnen zur Verfügung stehenden Wegen dafür Sorge tragen, dass der vermutlich Betroffene geeignete Hilfe von Fachleuten erhält. Dass es dabei in der Regel eines sehr behutsamen Vorgehens bedarf, um ein ohnehin schon misstrauisches oder verängstigtes Kind nicht noch weiter zu verschrecken in seiner Furcht vor einem möglichen Auseinanderbrechen der Familie vermeintlich durch seine Schuld, kann gar nicht oft genug hervorgehoben werden. Dennoch sollten Sie aber auch die besonderen Möglichkeiten, die Ihnen aus einer häufig jahrelangen Kenntnis und Beobachtung der jeweils von Ihnen betreuten Kinder erwachsen, aufmerksam und verantwortungsvoll nutzen, um auch indirekte und versteckte Hilferufe zu registrieren und darauf innerhalb des Ihnen zur Verfügung stehenden Rahmens zu reagieren.

Im folgenden möchten wir aus Erfahrungen von Mitarbeitern von spezialisierten Beratungsstellen und Instituten einige Überlegungen hinsichtlich von Situationen des Ansprechens und Angesprochenwerdens mitteilen und auch darstellen, wie wir oder andere professionelle Helfer sich vermutlich verhalten würden.

Innerhalb Ihrer Einrichtung kann es verschiedene Formen geben, wie sich Kinder und Jugendliche je nach Alter hilfesuchend an einen Pädagogen wenden.

Aus einer bestimmten Situation heraus (z. B. der besonderen Nähe oder des Alleinseins mit Ihnen) können Betroffene beiläufig im Gespräch kurze, oft auch verschlüsselte Bemerkungen machen, mit denen sie auf Missbrauchserfahrungen hinweisen wollen. Kinder und Jugendliche entwickeln einen grossen Ideenreichtum, um sich mitzuteilen, ohne gleich ihr Geheimnis zu offenbaren. Wenn Sie sich schon viel mit dem Thema auseinandergesetzt haben und Ihre eigenen Gefühle dazu bereits kennen, mag es gut sein, gleich behutsam nachzufragen. In jedem Fall sollten Sie dem Kind vermitteln, dass Sie glauben, dass es Ihnen etwas Wichtiges mitgeteilt hat. In der Regel wird es besser sein, wenn Sie sich Zeit nehmen und in Ruhe überlegen, was die nächsten Schritte sein könnten und wer gegebenenfalls zu informieren oder hinzuzuziehen ist, bevor Sie von sich aus auf das Thema zurückkommen.

Sie können aufgrund von Beobachtungen oder Informationen den Verdacht schöpfen, dass ein Kind oder ein Jugendlicher sexuell missbraucht wird, oder Sie werden direkt von einem Betreuten angesprochen. In einer solchen Situation sind Sie zuerst einmal darauf angewiesen, Ihrem eigenen Gefühl zu vertrauen. Versuchen Sie, so ruhig wie möglich zuzuhören und dem Kind zu vermitteln, dass es über alles mit Ihnen reden kann (nur wenn sie dies auch wirklich wollen). Ratschläge sind hier von Ihrer Seite nicht angebracht! Direkt eingreifende Massnahmen liegen ausserhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches und können die Situation des Kindes unter Umständen eher noch verschlimmern, als dass ihm geholfen würde! Wichtiger ist herauszufinden, was das Kind oder der Jugendliche selbst von Ihnen möchte. Je deutlicher der Ihnen Anvertraute merkt, dass Sie wissen, dass es sexuellen Missbrauch gibt und dass Sie bereit sind, sich diesem Problem zu stellen, desto offener wird sie oder er mit Ihnen reden können.

Im Fall von sexuellem Missbrauch muss das weitere Vorgehen ruhig und sehr genau geplant werden. Dafür gibt spezialisierte Beratungsstellen, bei denen Sie sich informieren und Beistand holen können. Von diesen aus wird als erstes zu klären sein, wo sich eventuell Personen in der näheren Umgebung des Kindes finden, die unterstützend hinzugezogen werden könnten und zu denen das Kind Vertrauen hat.

Informieren sie Ihren Vorgesetzten so bald wie möglich. Sie brauchen frühzeitig fachliche Unterstützung und rechtliche Absicherung für die eventuelle Planung weiterer Handlungschritte. Entscheidungen treffen Sie in der Regel nicht allein, sondern gemeinsam.

Bei dem Bemühen, sexuellen Missbrauch aus der Geheimhaltung zu lösen und offenbar zu machen, ist es vor allem wichtig, alle Beobachtungen und Fakten sowie die Aussagen des Kindes möglichst wörtlich und mit zeitlichen Angaben versehen festzuhalten. Nur eine solche, tagebuchähnliche Dokumentation kann als Grundlage weiterer professioneller Interventionen dienen. Je mehr Informationen verfügbar sind, um so angemessener wird mit dem Problem umgegangen und verhindert werden können, dass es weiterhin geleugnet wird. Auch Sie werden die erforderlichen Vorgespräche in denen die nächsten Schritte überlegt werden müssen, besser führen können, wenn Sie die folgenden Fragen genau überprüft haben:

  • Worauf beruht mein/der Verdacht?
  • Woher stammen die Informationen, wie zuverlässig erscheinen diese?
  • Was sind eigene Beobachtungen, was haben andere gesehen oder gehört?
  • Wie sehen Kollegen das Kind oder den Jugendlichen?
  • Wie wird der Verdacht von Ihnen eingeschätzt?
  • Könnte es auch andere Gründe für die beobachteten Auffälligkeiten des Kindes geben?

Auch das intensive Zusammensein etwa auf Gruppenreisen oder anderen Aktivitäten ausserhalb der Einrichtung könnte und sollte genutzt werden, um sich ein genaueres Bild zu verschaffen.

Möglicherweise sind Sie durch Ihre Wahrnehmungen oder das, was Ihnen das Kind mitteilt oder indirekt zu verstehen gibt, sehr erschreckt, abgestossen oder bestürzt. Da Sie selbst aber auch weiterhin mit dem Kind zu tun haben werden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Gefühle ernst nehmen. Ihre innere Haltung, Ihre möglichen Vorurteile gegenüber einer solchen Situation und dem Problem im allgemeinen kann es dem Kind „erlauben“ oder auch nicht, über den Missbrauch zu sprechen und sich vielleicht dagegen zu wehren, indem es Hilfe von aussen sucht. Insofern ist Ihr Verständnis für seine Situation - und dazu gehören auch Ihre dabei entstehenden Gefühle - entscheidend daran beteiligt, wie sich das Kind weiterhin in der Einrichtung und der Gruppe fühlen wird. Es kann deshalb notwendig und sinnvoll sein, wenn auch Sie sich Möglichkeiten der Entlastung suchen durch Gespräche mit Menschen, denen Sie sich anvertrauen können - Freunde oder aber auch MitarbeiterInnen von Beratungsstellen.

Auch wenn sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs nicht erhärtet, können die Auffälligkeiten Hinweise auf Probleme des Kindes oder eine Krise in der Familie sein, die Hilfestellungen erfordern.

Als eine derjenigen Personen, die das Kind aus dem tagtäglichen Umgang kennt, kann es für die Planung und Durchführung der weiteren Schritte durch professionelle Helfer im Interesse des Kindes sehr hilfreich sein, wenn auch Sie vielleicht Überlegungen anstellen zu Fragen wie:

Sollte eher ein Mann oder eine Frau die folgenden Gespräche mit dem Kind führen, und wer sollte daran teilnehmen? - Wo könnten solche Gespräche stattfinden, um dem Kind das Reden zu erleichtern? - Welche Tageszeit, welche Situation erschiene Ihnen besonders geeignet? - Was sollte, was könnte mit Gesprächen erreicht werden?

Wenn Sie versuchen, - ausgehend von Ihren jetzigen Kenntnissen und Gefühlen - sich in die Lage des Kindes oder Jugendlichen zu versetzen und sich zu fragen, wie es allgemein einem missbrauchten und traumatisierten Kind gehen könnte, und wie oder wo sich dieses besondere Kind wohlfühlt, werden Sie am ehesten wissen, wie Sie den richtigen Weg einschlagen, um ihm im Rahmen Ihrer Möglichkeiten als Pädagoge beizustehen, ohne Ihre Kompetenzen zu überschreiten.

Selbstverständlich kann - und darf - es nicht die Aufgabe eines Pädagogen oder einer Pädagogin sein, den notwendigen Klärungsprozess durch eigene Hilfeangebote selbst voranzutreiben - auch wenn Sie mit Ihren Gedanken und Gefühlen das betroffene Kind sicher weiter begleiten werden.

Vielleicht ist es hilfreich für Sie zu wissen,welche Gesichtspunkte professionelle Helfer für wesentlich halten im weiteren Umgang mit missbrauchten Kindern und Jugendlichen, damit sie Ihrerseits dem Kind oder Jugendlichen vermitteln können, dass sie keine Angst zu haben brauchen, sich an Beratungsstellen und entsprechende soziale Dienste zu wenden.

Alle Gespräche müssen in einer ungestörten Atmosphäre stattfinden. Wenn möglich, sollte gerade bei den ersten Kontakten in einer fremden Umgebung die Person mit anwesend sein, der das Kind bis dahin am meisten Vertrauen entgegengebracht hat. Es kann einen Gesprächsverlauf beeinflussen, wer wo sitzt und wie der räumliche Abstand zwischen den Beteiligten ist. Freunde oder Schulkameraden können aber unter Umständen die Offenheit des Gespräches beeinträchtigen, wenn es um Einzelheiten geht, die das Kind dem Freund oder der Kameradin nicht zumuten will oder kann. In der Vorbereitung solcher Gespräche ist es wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen, welche Fragen geklärt werden sollen und in welchem Zusammenhang sie miteinander stehen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass mechanisch etwas abgefragt wird oder oberflächliche Antworten hingenommen werden, deren möglicherweise tierferliegende Bedeutung noch gar nicht erfasst worden ist. Es ist für Sie nicht nötig, Details der Misshandlung zu erfragen oder zu wissen (für traumatisierte Menschen ist es erst zu einem viel späteren und selbstbestimmten Zeitpunkt möglich, über Details der Misshandlung zu berichten).

Im Gespräch selbst kommt alles darauf an, dem Kind zu signalisieren:

Hier bist Du sicher, ich höre Dir zu. - Ich glaube Dir. - Ich achte und mag Dich, egal, was Du mir erzählst. - Du bist nicht allein. - Ich weiss um Deine Angst und die Bedrohlichkeit Deiner Situation. Ich weiss, wovon Du redest, es gibt sexuellen Missbrauch an Kindern auch in ihrem eigenen Nahraum. - Ich weiss, dass es „gute“ aufregende und „schlechte“ ängstigende Geheimnisse gibt. Über Geheimnisse, die Dir Angst machen, kannst Du mit mir reden. - Ich versuche, Dir zu helfen. - Ich werde nichts tun, worüber ich nicht mit Dir gesprochen habe.
Ich/wir haben Zeit auch für weitere Gespräche.

In Kontakten soll der vermutlich Betroffene Vertrauen zu einem Gegenüber entwickeln, damit er überhaupt über die Nöte und Ängste reden kann. Es ist nicht selten, dass es Wochen oder Monate dauert, bis sich eine solche Bereitschaft entwickelt. Es ist daher darauf zu achten, dass der vermutlich Betroffene nicht übermässig belastet wird und dass Auskünfte eingefordert werden, für die es noch keine Gesprächsbereitschaft gibt.

Nochmal: Es ist notwendig herauszufinden, was das Kind möchte. Kinder und Jugendliche wollen, dass der Missbrauch aufhört, aber sie wollen zumeist nicht ihre Eltern oder den Freund verlieren!

Es muss genau überlegt werden, wie das Gespräch begonnen und wie es beendet werden kann. Manchmal ist es einem Kind wichtig, seinen Mantel oder seine Jacke nicht auszuziehen, um sein „Inneres“ geschützt zu halten: Es sollte auch in dieser Hinsicht nicht zu „Offenheit“ überredet oder gezwungen werden. Vertraulichkeit oder gar Anonymität müssen zugesichert und eventuell wiederholt bestätigt werden. Es ist günstig, die Angebote des Kindes im Gespräch aufzugreifen und weiterzuführen; seine Worte und Begriffe zu benutzen und möglichst in seiner Sprache zu reden, ohne es natürlich „nachzuäffen“; immer wieder zusammenzufassen, was es gesagt hat und darüber sicherzustellen, dass man es richtig verstanden hat; eventuell Teile des Gespräches zu wiederholen, anstatt immer nur Fragen zu stellen, damit kein „Verhör“ entsteht; Fragen zu vermeiden, die auf eine Mitschuld des/der Kindes/Jugendlichen hindeuten könnten, bzw. moralisch besetzt sind (besonders keine Sätze beginnen mit: „Warum...?“ - „Weshalb...?“ - „Wieso.....?“ - „Wie konntest Du...?“), keine wertenden Kommentare oder Interpretationen abzugeben; auf nonverbale Signale und die Körpersprache des Kindes oder Jugendlichen achten.

Die Antworten sollen nicht IHNEN gefallen und/oder müssen nicht unbedingt IHREN Verdacht erhärten. Beharrliches Wiederholen von bestimmten Fragen oder Fragestellungen, die nur mit „JA oder NEIN“ beantwortet werden können, führen im allgemeinen nicht zur Beantwortung dieser, sondern allzuoft zu nicht wahrheitsgemässen Antworten (wenn es IHNEN wichtig ist, wird es schon so gewesen sein). Bitte keine wertenden Kommentare abgeben, wenn man durch die Mitteilungen des Kindes schockiert, angeekelt oder entrüstet ist - über das Kind, die Eltern oder andere Beteiligte, oder die ganze Situation.

Wenn möglich, werden Auswege und Lösungen skizziert und zusammen mit dem Kind überlegt, welche weiteren Massnahmen ergriffen werden könnten und was jeder einzelne Schritt an weiteren Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Dabei ist es unbedingt erforderlich, keine Versprechungen abzugeben, vor allem nicht für Dritte.

Im Anschluss an ein solches Gespräch muss genügend Zeit für eine gründliche Nachbereitung zur Verfügung stehen, in der die Informationen vom Kind, die Gefühle, die bei allen Beteiligten entstanden sind, und die neuen Fragen, die sich stellen, reflektiert werden können, denn: Der Umgang mit sexuellem Missbrauch ist sehr schwierig und belastend, da sehr tiefe, sehr intensive, sehr geheime und auch sehr beängstigende Gefühle angesprochen werden können. Dies gilt auch für die professionellen Helfer, die sich beruflich mit diesem Problem auseinandersetzen. Falls Sie, mit dieser Problematik konfrontiert, von ähnlichen Gefühlen überrollt werden, sollten Sie daher nicht erschrecken, sondern sich ebenfalls geeignete Hilfe suchen.

Pädagogen, die selbst sexuellen Missbrauch erfahren haben, oder eine solche traumatische Tatsache an sich vermuten, sollten sehr genau überlegen und sich psychologisch beraten lassen, ob sie ein missbrauchtes Kind oder Jugendlichen auf seinem nicht leichten Weg begleiten sollen, wollen oder können.

Was folgt nach dem ersten Gespräch mit dem Kind?

Wenn sexueller Missbrauch an einem Kind oder einem Jugendlichen öffentlich wird, bedeutet das in der Regel nicht nur eine Krise für die Familie, in der Missbrauch stattgefunden hat. Da es sich um die Verletzung eines sozialen Tabus und darüber hinaus um einen Rechtsverstoss handelt und es klare Handlungskonzepte für dieses Problemfeld nur begrenzt geben kann, finden sich auch alle anderen Personen, die direkt oder indirekt an der Aufklärung des Geheimnisses beteiligt waren, unvermittelt mit einer Situation konfrontiert, der sie sich vermutlich zunächst einmal kaum gewachsen fühlen und die sie in ihren bis dahin verfügbaren Reaktionsmöglichkeiten überfordert. Man spricht deshalb sogar von einer „Krise der professionellen Helfer“, die häufig der Eröffnungskrise in der Familie folgt oder ihr vorausgeht.

Jede Person, die sich einem derart gravierenden und folgenreichen Problem gegenübersieht, erfährt zunächst einmal ihre emotionale Betroffenheit und Unsicherheit. Sie entdeckt möglicherweise, wie tief und weitgehend sie das Thema beschäftigt. Andererseits spürt sie den Wunsch, es nicht wahrhaben zu wollen, oder sie wird von Zweifeln geplagt und erlebt die Ängste vor den Reaktionen der Umwelt. Der wichtigste Faktor für die Wahrnehmung und die Beendigung des sexuellen Missbrauchs in der Familie ist die Bereitschaft der Erwachsenen, diese Problematik überhaupt in Betracht zu ziehen.

Erwachsene, die zum ersten Mal den sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen „sehen“, fühlen sich ähnlich wie das betroffene Kind in seiner Familie - wahrscheinlich erst einmal mit dem Problem ganz allein. Sie sind ratlos, wie sie weiter mit ihrem Verdacht umgehen können, ohne das Kind zusätzlich zu belasten. Sie fürchten, solange sie nur die Vermutung haben, in den Ruf übler Nachrede oder Anschuldigungen oder unter den Druck der Eltern zu geraten.

Das gilt schon für professionelle Helfer wie Mitarbeitern von speziellen Beratungsstellen oder der Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter, deren Aufgabe es ist, solchen Anzeichen nachzugehen; um wieviel belastender kann eine solche Situation für alle anderen sein, die schliesslich nicht dazu befugt sind, „Familiengeheimnissen“ - welcher Art auch immer - nachzuspüren!

Auch wenn das Kind bereits deutlichere Signale ausgesendet hat, braucht es möglicherweise noch einige Zeit bis zur völligen Offenbarung seines Geheimnisses. Selbst wenn das Kind im ersten Gespräch mit einem Erwachsenen die Verdachtsmomente nicht bestätigt, bedeutet das noch nicht, dass tatsächlich kein Missbrauch stattgefunden hat. Für die Erwachsenen ist es in diesen Fällen aber wichtig, ihre Wahrnehmungen oder Befürchtungen hinsichtlich dieses Kindes nicht - mit einem Seufzer der Erleichterung - schnell wieder zu „vergessen“, sondern weiterhin aufmerksam zu bleiben und Gesprächsbereitschaft auch zu einem späteren Zeitpunkt zu signalisieren. Nur so kann verhindert werden, dass beim Kind - in der Wiederholung seiner Situation zu Hause - nicht der Eindruck entsteht, dass ihm ja doch keiner helfen kann oder wird, denn auch in seiner Familie ist sein Bedürfnis nach Schutz, Verständnis und Unterstützung schon enttäuscht worden.

Wichtig ist es, auch vage Verdachtsmomente ernst zu nehmen und sich möglicherweise in Gesprächen mit professionellen Helfern Beratung und Hilfe für die Klärung der weiteren Vorgehensweisen zu holen. Fachgespräche über den eigenen Verdacht und mögliche Hinweise von Seiten des Kindes haben nach unseren Erfahrungen eine sehr entlastende Funktion.

Ein weiterer Schritt könnte die Rücksprache mit Kolleginnen und Kollegen aus dem eigenen Berufsfeld sein. Möglich ist auch, das Thema erst einmal als persönliche oder generelle Fragestellung zu besprechen:

„ Was gibt es für Erfahrungen im Umgang mit diesem Problem, welche Hilfestellungen können und wollen wir geben?“ So sollte z. B. die Offenlegung eines individuellen Missbrauchsfalles durch einen Lehrer in der Klasse unbedingt vermieden werden: Das betroffene Kind kann dadurch noch mehr in eine evtl. bereits vorhandene Sonder- oder Aussenseiterposition gedrängt werden. Unpassende, unsachliche Äusserungen und Haltungen von den Mitschülern oder anderen Erwachsenen, wie „Ich hätte mir das nicht gefallen lassen!“ „Ich wäre sofort abgehauen!“ oder: „Wenn Du noch immer in Deiner Familie lebst, bist Du selbst schuld!“ können das Kind derart belasten, dass es sich auch in der Klasse oder Schule unverstanden oder missachtet sieht und sich emotional gänzlich zurückzieht oder der Schule sogar fernbleibt. Dadurch werden aber die Möglichkeiten, das Kind wenigstens ausserhalb seiner Familie zu stützen und zu stärken, entscheidend verringert.

Solange der Verdacht noch nicht abgeklärt ist, müssen alle einbezogenen Erwachsenen den Inhalt der Gespräche unbedingt vertraulich behandeln. Ein überstürztes Agieren, das die Situation des Kindes vielleicht noch schwieriger (dramatischer) werden lässt, ist in den meisten Fällen schädlicher als das vorläufige Andauern des Missbrauchs! Beratungsstellen bieten auch anonyme Beratung für ratsuchende Erwachsene (z. B. Lehrer) an, die hinsichtlich der eigenen Unsicherheit in dieser Abklärungsphase hilfreich sein kann.

Um dem Problem des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen adäquat zu begegnen, ist es entscheidend, sowohl die persönlichen Grenzen wie auch die Aufgaben und Zuständigkeiten im eigenen Berufsfeld genau zu kennen.

Ein Lehrer kann zwar nicht der Therapeut für das Kind und/oder seine Familie sein. Er kann aber als „sehende“ oder angesprochene Person die erste Vertrauensperson des Kindes in diesem Zusammenhang sein oder werden und stützende und entlastende Funktionen für das Kind übernehmen. Als solche ist es seine wichtigste Aufgabe, dem Kind Glauben zu schenken und ihm Zeit und Raum zu geben, damit es sagen und mitteilen kann, was es bedrängt. Die angesprochene Vertrauensperson kann gemeinsam mit dem Kind überlegen, wo es geeignete Stellen gibt an die es sich selbständig oder mit Unterstützung durch geeignete erwachsene Personen wenden kann, um die Hilfen zu erhalten, die es sich wünscht und braucht. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, wenn sich die Vertrauensperson selbst sachkundig macht (oder gemacht hat), welche Strategien und Ziele von den verschiedenen Institutionen, die Hilfe anbieten, in Bezug auf den Umgang mit diesem Problem vertreten werden, damit das Kind leichter die für seine individuelle Situation und seine Bedürfnisse „passende“ (Beratungs-) Stelle finden kann. Der Erwachsene sollte dabei wissen, wie in akuten Krisensituationen und auf Wunsch des Kindes eine Inobhutnahme nach § 42 KJHG erfolgen kann.

Es muss aber noch einmal betont werden, dass im pädagogischen Bereich Tätige natürlich aufmerksam für die Nöte der ihnen anvertrauten Kinder sein müssen; sie dürfen sich aber nicht über die ihnen sinnvollerweise gesetzten Grenzen derVerantwortlichkeit hinwegsetzen und selbst die Rolle anderer professioneller Helfer für sich in Anspruch nehmen. Es ist z. B. nicht die Aufgabe einer Kitaerzieherin oder eines Kitaerziehers, einer Lehrerin oder eines Lehrers, mit der Mutter oder dem Vater über die Vermutung eines sexuellen Missbrauchs zu sprechen und diesen abzuklären. Die Fachkräfte in den Jugendämtern verfügen im Gegensatz zu Mitarbeitern in anderen Institutionen wie Schule, Hort, Kita, Beratungsstellen etc. über das notwendige gesetzliche Instrumentarium, das Kindeswohl zu sichern, indem die im Einzelfall geeigneten Hilfen im Rahmen der Hilfeplanung ermittelt und bereitgestellt sowie Massnahmen zum sofortigen Schutz des Kindes ergriffen werden können.


Planung und Durchführung therapeutischer Interventionen durch professionelle Helfer

Wenn ein Kind Signale aussendet oder sich direkt mit seinem Problem an eine vertraute, erwachsene Person wendet (z. B. Lehrer), bedeutet dies zunächst einmal, dass es den Wunsch oder die Hoffnung hat, dass ein Aussenstehender ihm hilft, seine Situation zu verändern. Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen hat jedoch so weitreichende Auswirkungen und Folgen, - tieferliegende Probleme stehen eigentlich immer dahinter -, dass es unmöglich ist, die Situation durch einzelne Gespräche, die jeweils nur Teilaspekte umfassen können, zu klären.

Wenn sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet, ist ein erster Austausch mit anderen Fachdiensten - gegebenenfalls in anonymisierter Form - sinnvoll. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch der Sozialpädagogische Dienst informiert und in die weitere Planung einbezogen werden, damit er die weiteren Schritte einleiten kann.

Auch wenn sich der Verdacht erhärtet, ist es immer noch wichtig, offen zu sein und eine andere Erklärung als sexuellen Missbrauch für möglich zu halten, um zu einer verlässlich abgesicherten Aufklärung zu gelangen.

Eine adäquate, umfassende Hilfe kann nur durch eine gemeinsame Einschätzung aller beteiligten Institutionen entwickelt werden. Dies muss in einer Helferkonferenz geschehen, in der alle diejenigen, die mit dem betroffenen Kind oder der Familie zu tun haben, sich zusammensetzen und gemeinsam überlegen, wie allen Beteiligten am besten zu helfen sein könnte. Die Ermittlung des Hilfebedarfs und die Gestaltung der Hilfen werden von Sozialarbeitern des zuständigen Sozialpädagogischen Dienstes übernommen. Sie sind auch zuständig für weitere Absprachen und Vorgehensweisen. Zu beachten ist, dass Mitarbeiter, die an solchen Helferkonferenzen teilnehmen, auf die spezifischen Datenschutzbestimmungen verpflichtet werden.

Aufgabe von Helferkonferenzen ist es, die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Sichtweisen auszutauschen und eine gemeinsame Perspektive für einen Hilfeplan zu entwickeln, der zum einen die vorhandenen Hilfeangebote sinnvoll aufeinander bezieht und zum anderen die Situation und Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie angemessen berücksichtigt. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die verschiedenen Hilfeangebote einander widersprechen, obwohl alle das Wohl des Kindes und der Familie im Auge zu haben glauben.

In einer ersten Helferkonferenz wird es darum gehen, die vorhandenen Informationen und Einschätzungen zusammenzutragen, nach weiteren Möglichkeiten der Verdachtsabklärung zu suchen und dabei z. B. folgende Fragen zu klären:

  • Welche Informationen und Fakten werden noch gebraucht?
  • Wie kann das Kind geschützt werden? Gibt es Einschätzungen dazu, ob die Mutter das Kind unterstützen wird?
  • Welche Einschätzungen gibt es über Gefährdung, Beteiligung und Betroffenheit von Geschwisterkindern?
  • Müssen weitere Personen oder Institutionen mit einbezogen werden?
  • Wo kann das Kind vorübergehend untergebracht werden, wenn eine Fremdunterbringung notwendig werden sollte?
  • Wer spricht mit dem Kind über das weitere Vorgehen?
  • Wer spricht mit den Eltern? Wer kann die Mutter unterstützen, wenn sie bereit ist, das Kind zu schützen? Wer ist Ansprechparter für den Vater?
  • Welche rechtlichen Schritte müssen in Erwägung gezogen werden?
  • Welche weiteren Massnahmen können für das Kind, die Geschwisterkinder notwendig werden?

Die Durchführung einer therapeutischen Krisenintervention bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erfordert keine hochspezialisierte Therapie, sondern eine an den spezifischen Problemen von sexuellem Missbrauch von Kindern orientierte, besondere Art und Weise des Umgangs mit den Betroffenen und eine klare Organisation der Hilfeangebote. Sie fällt, um es nochmals zu betonen, nicht mehr in den Aufgabenbereich des angesprochenen Lehrers oder anderer Pädagogen. Ziel einer solchen Krisenintervention ist es, sekundäre Schädigungen des Kindes möglichst zu verhindern und klare Perspektiven für das Kind und seine Familie zu entwickeln.

Der Kinderarzt und Familientherapeut Tilman Fürniss hat dabei auf die notwendigen Einzel-Schritte wie das Gespräch mit dem Kind, die Planung der Krisenintervention und die notwendige Veröffentlichung des Missbrauchs gegenüber den Eltern hingewiesen.

Das professionelle Gespräch mit dem Kind sollte in jedem Fall vor der Eröffnung mit den Eltern stattfinden. In diesem Gespräch sollte das Kind auch über die weiteren Schritte innerhalb der Krisenintervention unterrichtet und auf das Eröffnungsgespräch mit den Eltern vorbereitet werden.

Die Planung der Krisenintervention erfordert von allen Mitarbeitern der beteiligten Institutionen auch eine gewisse Zeitspanne für die Vorbereitung und Abklärung der eigenen Aufgaben und Vorgehensweisen. Dabei ist zu beachten, dass diese intensive Arbeit der Professionellen Auswirkungen auf die Familie hat (auch ohne dass die Familie offiziell davon in Kenntnis ist). Ziel ist es, für und mit dem Kind Perspektiven zu entwickeln, durch die seine Situation möglichst dauerhaft verbessert wird, und nicht durch unzureichend vorbereitete Aktionen den Rückzug aller Familienmitglieder zu riskieren.

Federführung und Koordination der Hilfeplanung ist Aufgabe der Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter. Im Interesse des Kindes ist es wünschenswert, hier von Anfang an eine gemeinsame Strategie abzusprechen. Dabei sind die jeweiligen Ziele und Verantwortlichkeiten festzulegen.

Der genaue Interventionsplan, der von der Helferkonferenz entwickelt werden kann und die Aufeinanderfolge der verschiedenen Schritte soll verhindern, dass die Eltern im aufdeckenden Gespräch den Missbrauch derart abwehren und verleugnen müssen, dass sich das Kind massiv verunsichert und vielleicht auch bedroht fühlt und seine Äusserungen zurücknimmt. In einigen uns bekannten Fällen hat eine fehlgelaufene Intervention dazu geführt, dass das Kind über Jahre nicht mehr in der Lage war, sich erneut von aussen Hilfe zu holen und so weiterhin sexuelle Misshandlungen in der Familie erleiden musste.


Das Gespräch mit den Eltern (Konfrontation der Eltern)

Eine therapeutische Intervention in der Familie sollte von den zuständigen Sozialarbeitern des Sozialpädagogischen Dienstes initiiert und geleitet werden. Sie erfordert viel Vorarbeit, während der die Fakten und Beobachtungen zusammengetragen und dokumentiert werden, durch die der Verdacht des sexuellen Missbrauchs bestätigt worden ist. Machmal, z. B. wenn die Mutter selbst Verdacht geschöpft hat und sich um Hilfe für sich und das Kind an andere Personen gewandt hat, ist es möglich, mit ihr schon in dieser Vorbereitungsphase zusammen zu arbeiten. Dabei muss aber immer bedacht werden, dass die Mutter selbst durch eine so schwerwiegende Vermutung gegenüber einem ihr nahestehenden Mann (Partner,Vater, Onkel, Freund u. a.) in massive Loyalitätskonflikte und Ambivalenzen gerät, die zu unüberlegten, kurzschlüssigen Handlungen führen können.

Nach den Erfahrungen der Autoren muss während der Phase der Verdachtsabklärung und der Vorbereitung des Konfrontationsgespräches unbedingt vermieden werden, dass der vermutete Täter Kenntnis davon erhält. Anderenfalls würde sich der Druck auf das Kind, das Geschehen weiterhin geheim zu halten und zu verleugnen, in unverantwortlicher Weise erhöhen und etwaige Interventionen zu seinem Schutz vereiteln, da diese nur auf der Basis eines abgeklärten Verdachts erfolgen können. Welche Personen in die therapeutische Intervention einbezogen werden können, ist nach den jeweiligen Umständen zu bestimmen. Wenn irgend möglich, sollten alle erwachsenen Mitglieder der Familie während des Konfrontationsgespräches anwesend sein.

Während des konfrontierenden Gespräches sollten den Eltern in sachlicher Form alle Fakten, Symptome und Verhaltensweisen des Kindes unterbreitet werden, die zusammen mit seinen Aussagen die Tatsache des sexuellen Missbrauchs belegen. Diese in der Regel erste wirklich offene Benennung des sexuellen Missbrauchs gegenüber allen Familienmitgliedern kann eben dadurch therapeutische Wirkung entfalten. Ein überzeugtes, aber zugleich empathisches Auftreten gegenüber den Eltern und besonders dem Missbraucher kann helfen, dass diese sich den Vorwürfen eher stellen und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.

Dieses Eröffnungsgespräch mit den Eltern sollte nicht in Anwesenheit des betroffenen Kindes geführt werden, damit das Kind sich nicht vor den Eltern verteidigen muss oder anschliessend von neuem bedroht wird.

Aufgabe eines solchen Gespräches ist es, den Eltern zu helfen, dass sie sich ihrer elterlichen Sorgeverpflichtung für das körperliche und seelische Wohl ihres Kindes wieder - oder vielleicht zum ersten Mal - bewusst werden, und dass der missbrauchende Elternteil (z. B. der Vater) die Gelegenheit erhält, seine ausschliessliche Verantwortlichkeit für den sexuellen Missbrauch des Kindes anzuerkennen und dieses von der Belastung seiner vermeintlichen Mitschuld zu befreien. Weiterhin sollte die unmittelbare Zukunft der Familie und besonders die Frage einer in der Regel notwendigen, zumindest vorübergehenden Trennung des Missbrauchers und des betroffenen Kindes eingehend besprochen und Vereinbarungen über pädagogische, therapeutische und gegebenenfalls juristische Massnahmen wie z. B. Klärung des langfristigen Lebensortes des Kindes, Verarbeitung der Folgen des sexuellen Missbrauchs und der Trennung von der Familie, Hilfen für die übrigen Familienmitglieder getroffen werden. Das für alle gemeinsame Ziel könnte in einer Vereinbarung liegen, dass das Kind und die Familie zur weiteren Klärung und Aufarbeitung des Missbrauch-Geschehens therapeutische Hilfe erhalten.